AGB
AGB & Grundlagen des Dienstleistungsvertrag / Auftragsbestätigung zwischen Hutschenreuter – Haustierbestattung
Inh. Hutschenreuter GbR - Hattwichstr.34, 16548 Glienicke – Nordbahn Registrierungsnummer DE12065003535
und seinem Auftraggeber / Haustierhalter
Zwischen der Hutschenreuter – Haustierbestattung als Auftragnehmer und seinem Auftraggeber wird eine Dienstleistung abgeschlossen:
§1.Gegenstand des Dienstleistungsvertrages: Der Auftraggeber überträgt der Hutschenreuter – Haustierbestattung die Durchführung einer Dienstleistungen.
§2.Vertragsbestandteile: Als Vertragsbestandteile gelten die vom Auftraggeber gewünschte Dienstleistungsbeschreibungen und die angebotene Dienstleistung der Hutschenreuter – Haustierbestattung.
§3. Das Dienstleistungsverhältnis: Das Dienstleistungsverhältnis wird auf bestimmte Zeit der Erbringung geschlossen.
§4. Art und Umfang der Dienstleistung: Die Hutschenreuter – Haustierbestattung verpflichtet sich, die nach umseitigen Vertrag zu erbringenden Dienstleistung fachgerecht auszuführen. Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht unter §1 aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
§5. Weisungsfreiheit: Die Hutschenreuter – Haustierbestattung unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Dienstleistungsvertrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Dienstleistungsvertrages bzw. bei der Durchführung der von Ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
§6. Auftragserfüllung: Die Dienstleistungen der Hutschenreuter – Haustierbestattung gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt dies muss dabei genau beschrieben werden. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Werktagen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Dienstleistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Hutschenreuter – Haustierbestattung zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
§7. Vergütung: Die Hutschenreuter – Haustierbestattung erhält bei Auftragserteilung 50% in Bar der vereinbarten Vergütung zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, der Restzahlungsbetrag bei Beendigung des Auftrages in Bar oder bei Überweisung siehe §6 bei Rechnungslegung innerhalb von 10 Werktagen Brutto auf dem Konto der Hutschenreuter – Haustierbestattung.
§8. Haftung: Für Schäden die nachweislich der Hutschenreuter – Haustierbestattung zu vertreten hat haftet der Hutschenreuter – Haustierbestattung im Rahmen der von ihm abgeschlossener Betriebshaftpflichtversicherung.
§9. Sonstige Bestimmungen: Der vorliegende Vertrag nebst zugehöriger Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstleistungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstleistungsvertrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.
Der Vertrag wurde in 2 Exemplaren ausgefertigt.
Die Parteien vereinbaren Oranienburg als Gerichtsstand und Erfüllungsort Ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Dienstleistungsvertrags.
(Anmerkung: Eine Klausel zur Gerichtsstandvereinbarung ist gegenüber einem Verbraucher unwirksam).